Terminsvertretung

Terminsvertretung Aachen

Sehr geehrte Kolleginnen,

sehr geehrte Kollegen,

Sie sind auf der Suche nach einem zuverlässigen und engagierten Anwalt vor Ort für eine Terminsvertretung vor dem

  • Amtsgericht Aachen,
  • Amtsgericht Eschweiler,
  • Amtsgericht Düren,
  • Amtsgericht Geilenkirchen,
  • Amtsgericht Jülich,
  • Amtsgericht Monschau oder dem 
  • Landgericht Aachen?

Gern werde ich aber auch als Korrespondenzanwalt für Ihren Mandaten bei den vorgenannten Gerichten tätig.

Was wird für die Beauftragung als Korrespondezanwalt bzw. als Terminsvertretung benötigt? 

Für die sinnvolle Abwicklung Ihres Auftrages werden eine 

  • Vergütungsvereinbarung
  • Bevollmächtigung und
  • den für die Verhandlung wesentlichen Teil der Handakte bzw. Schilderung aller nach § 141 Abs. 3 ZPO relevanten Umstände

benötigt.

Vergütungsvereinbarung für die Terminsvertretung

Soweit Ihr Mandant nicht selbständig auf mich zukommt, möchte ich festhalten, dass Sie werte Kollegin/werter Kollege mein Auftraggeber sind und damit auch Kostenschuldner der entstehenden und/oder vereinbarten Gebühren/Entgelte völlig unabhängig von einem Zahlungseingang seitens Ihres Mandanten sind. 

Denkbar sind hier viele Möglichkeiten, wie echte oder unechte Gebührenteilung, eine halbe Terminsgebühr usw.. Ebenso wie gegenüber Mandanten ist der Streitwert, der Zeitaufwandund mögliche Haftungsrisiken ausschlaggebend für die Preisgestaltung

Im unteren Gebührenrahmen vor den Amtsgerichten lohnt sich eine weite Anreise kaum, ist aber auch für den Kollegen vor Ort selten interessant und motiviert diesen bei konkreten Rechtsfragen nicht in dem erforderlichen Maße, wie es Ihr Mandant verdient hat. 

Wenn Sie Gebührenteilung (echte oder unechte) vereinbaren, finden Sie das Ergebnis unter Umständen unfair.

Der Terminsvertreter hat für den bereits aufbereiteten Sachverhalt, die aufgezeigten Lösungen für die enthaltenen Rechtsprobleme und ggf. das bloße Beantragen der Anträge aus der Klageschrift gar keine bzw. viel weniger Zeit aufgewendet im Gegensatz zu Ihnen. Anderseits nimmt der Terminsvertreter den Termin für Sie wahr, Sie ersparen sich die Anreisezeit und Ihrem Mandanten die Anreise und ggf. Übernachtungskosten.

Für die o.g. Gerichte biete ich Ihnen auf Ihre Anfrage hin gern die Terminsvertretung zu einem Preis an, der sich an meinem tatsächlichen Aufwand und an meinem Haftungsrisiko orientiert.